Reichen Sie Ihre Projektidee bis zum 21. Mai 2020 beim LEADER-Regionalmanagement ein!
Der LEADER-Region BiggeLand – Echt.Zukunft. steht mit der Förderung sogenannter „Kleinprojekte“ ein neues attraktives Förderinstrument zur Verfügung. Das Programm richtet sich insbesondere an Vereine, die kleinere investive Maßnahmen, wie Anschaffungen, Renovierungen oder bauliche Veränderungen planen.
Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro nicht überschreiten und müssen im laufenden Jahr umgesetzt werden können.
Aus dem “Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur- und Küstenschutz” (GAK-Sonderplan) und Eigenmitteln stehen dem BiggeLand in 2020 und 2021 je bis zu 200.000 € zur Verfügung, die für die Umsetzung von Kleinprojekten genutzt werden können.
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt über die LAG BiggeLand, bzw. das Regionalmanagement der LEADER-Region. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Downloadbereich der Vereinshomepage (www.leader-biggeland.de) oder im persönlichen Kontakt mit der Regionalmanagerin Anne-Kathrin Hoß (hoss@leader-biggeland.de, 02761-8370520).
Anträge für Kleinprojekte zur Umsetzung im laufenden Jahr können noch bis zum 21. Mai 2020 beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Die Bewerbung wird mit dem offiziellen Antragsformular eingereicht. Nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit dem Regionalmanagement auf!
- Kleinprojekte dürfen 20.000 € Gesamtkosten nicht überschreiten.
- 80 % der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden, 20 % müssen durch Eigenmittel des Antragstellers aufgebracht werden.
- Die Fördermittel können von natürlichen Personen (z.B. Vereinen, Privatpersonen) und juristischen Personen (z.B. Kommunen, Kirchen) beantragt werden.
- Die Maßnahme muss innerhalb des laufenden Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
- Gefördert werden v.a. investive (bauliche) Maßnahmen: Für 12 Jahre bei baulichen Anlagen und 5 Jahre für technische Ausstattung müssen das Bestehen und die Instandhaltung gewährleistet sein.
- Die Projektauswahl erfolgt durch die LAG BiggeLand anhand einheitlicher, diskriminierungsfreier Bewertungskriterien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Projekte, die in 2020 keinen Zuschlag erhalten haben, können sich im Folgejahr erneut bewerben.
- Weitere Hinweise finden sich auf der Checkliste zum Projektantrag.
Vorläufige Zeitplanung
