Kleinprojektanträge können bis zum 22.03.2024 eingereicht werden!
Für Projektträger bietet die Kleinprojekt-Förderung eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die Spielregeln zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Engagierten der Region BiggeLand (Attendorn, Drolshagen, Olpe, Wenden), d.h. alle natürlichen und rechtlichen privaten sowie öffentlichen Personen z.B. Privatpersonen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Kommunen können einen Antrag stellen.
Was kann gefördert werden?
Bevorzugt gefördert werden investive Maßnahmen (z.B. Anschaffung oder kleinere Baumaßnahmen) oder andere Maßnahmen, welche noch nicht begonnen wurden und die im Sinne der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region BiggeLand sind. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen bis zum 30. November 2024 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein muss! Weiterhin wichtig: Es gilt eine Bindungsfrist bei baulichen Maßnahmen bis zu 12 Jahren und bei technischen Maßnahmen bis zu fünf Jahren, welche zwingend einzuhalten ist. Der/die ProjektträgerIn hat Verantwortung zu tragen, dass die Bindungsfrist gewahrt wird!
Wie hoch ist die Förderung?
Die Gesamtkosten der Kleinprojekte dürfen max. 20.000 € brutto betragen (netto, falls der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtig ist). Der Fördersatz liegt bei max. 80 % (max. 16.000 € Förderung pro Maßnahme). Die restlichen 20 % muss der/ die AntragsstellerIn aus Eigenmitteln oder zweckungebundenen Spenden finanzieren.
Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausbezahlt – ProjektträgerInnen müssen also zunächst in Vorleistung gehen. Im Laufe des Jahres wird es drei Stichtage geben, an denen die ProjektträgerInnen Auszahlungsanträge stellen können.
Wie kann man sich bewerben?
Es muss ein vollständiger Antrag mit Projektskizze, Kostenplan inklusive eingeholten Angeboten und ggf. weitere Unterlagen (Bsp.: Lageplan, Nutzungsvereinbarung, etc.) beim Regionalmanagement eingereicht werden (s. Downloads Kleinprojekte). Hilfestellung bei der Antragsstellung gibt die Checkliste oder die Online-Infoveranstaltung am 19.02.2024 um 19 Uhr.
https://us06web.zoom.us/j/86309099393?pwd=tCOOP4YlrLwTybkQsz5oxn9ofKGs1b.1
Meeting-ID: 863 0909 9393
Kenncode: 20240219
Die Einreichung der Kleinprojekt-Förderung 2024 erfolgt bis einschließlich Freitag, den 22. März 2023 postalisch oder elektronisch an das Regionalmanagement:
Elektronisch (per Mail) an: info@leader-biggeland.de | Oder postalisch an: Büro planinvent Sophia Lemm Alter Steinweg 22-24 48143 Münster |
Es empfiehlt sich die Unterlagen so schnell wie möglich einzureichen, damit Sie mithilfe des Regionalmanagement ggf. Verbesserungen vornehmen können. Wichtig: Später eingehende und/oder unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtig werden!