Die LEADER-Region BiggeLand hat in der laufenden Förderphase Zugriff auf zwei unterschiedliche Förderinstrumente, die durch die LAG (Vereinsvorstand = Entscheidungsträger) und das Regionalmanagement (Beratung von Projektträgern) abgewickelt werden:
- LEADER-Förderung (Mittel der EU und Landes NRW) – zwischen 2023 und 2029
- Kleinprojekte-Förderung (Bundes- und Landesmittel) – in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023
Im Folgenden erklären wir die Modalitäten der Förderinstrumente und die Abläufe der Projektantragstellung.
Möchten Sie die geförderten Projekte im BiggeLand kennenlernen? Mit Klick auf “LEADER-Projekte” oder “Kleinprojekte” gelangen Sie direkt zu den Projektbeschreibungen.
Informationen zur LEADER-Förderung
Der Weg zum LEADER-Projekt

Die LAG BiggeLand bewertet und beschließt Vorschläge für LEADER-Projekte. Dafür steht der Region in der aktuellen Förderphase ein Budget von insgesamt 2,7 Mio. Euro (Mittel der EU und des Landes NRW) zur Verfügung, das die LAG selbstständig verwaltet.
Ein LEADER-Projekt muss gewisse richtliniensprezifische Kriterien erfüllen und grds. den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der Region BiggeLand zuzuordnen sein. Gerne gibt Ihnen das Regionalmanagement schnell und unkompliziert Auskunft, ob Ihre Idee ein mögliches LEADER-Projekt ist.
LEADER-Projekte werden mit bis zu 70% der (zuwendungsfähigen) Kosten und max. 250.000 Euro bezuschusst. Aber auch kleine Maßnahmen sind möglich. Die Bagatellgrenze der Förderung liegt in gemeindlicher Trägerschaft bei 12.500 Euro, für alle übrigen Maßnahmen bei 1000 Euro. Der Eigenanteil i.H.v. 30% muss durch Eigenmittel (mind. 10%), zweckgebundene Spenden und andere Förderungen finanziert werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle bisher von der LAG beschlossenen LEADER-Projekte.
Informationen zur Kleinprojekteförderung
Als weiteres Förderprogramm innerhalb von LEADER-Regionen gibt es das sogenannte Regionalbudget, mit dem Kleinprojekte aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW umgesetzt werden können. Kleinprojekte sind dann Kleinprojekte, wenn sie einen Wert von 20.000 € nicht überschreiten. Da sie auch immer innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt werden müssen, handelt es sich meist um kleinere Um-, Anbau- oder Sanierungsmaßnahmen, Anschaffungen von Mobiliar, Geräten, Freizeitequipment etc. Es lohnt hier ein kurzer Draht zum Regionalmanagement um zu klären, ob Ihre Idee für ein mögliches Kleinprojekt infrage kommt.
Als grundsätzliche Rahmenbedingungen gelten: Die Gesamtprojektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten, um als Kleinprojekt anerkannt werden zu können. Die Förderquote beträgt 80%. Die übrigen Mittel müssen durch Eigenmittel des Projektträgers aufgebracht werden.
Die Kleinprojekte aus den Jahren 2020, 2021, 2022 und demnächst auch aus dem Jahr 2023 finden Sie hier.