Die LEADER-Region BiggeLand hat in der laufenden Förderphase Zugriff auf zwei unterschiedliche Förderinstrumente, die durch die LAG (Vereinsvorstand = Entscheidungsträger) und das Regionalmanagement (Beratung von Projektträgern) abgewickelt werden:
- LEADER-Förderung (Mittel der EU und Landes NRW) – zwischen 2016 und 2022/23
- Kleinprojekte-Förderung (Bundes- und Landesmittel) – in den Jahren 2020, 2021 und 2022
Im Folgenden erklären wir die Modalitäten der Förderinstrumente und die Abläufe der Projektantragstellung.
Möchten Sie die geförderten Projekte im BiggeLand kennenlernen? Mit Klick auf “LEADER-Projekte” oder “Kleinprojekte” gelangen Sie direkt zu den Projektbeschreibungen.
Informationen zur LEADER-Förderung

Die LAG BiggeLand bewertet und beschließt Vorschläge für LEADER-Projekte. Dafür steht der Region in der aktuellen Förderphase ein Budget von insgesamt 2,7 Mio. Euro (Mittel der EU und des Landes NRW) zur Verfügung, das die LAG selbstständig verwaltet.
Ein LEADER-Projekt muss gewisse richtliniensprezifische Kriterien erfüllen und grds. den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der Region BiggeLand zuzuordnen sein. Gerne gibt Ihnen das Regionalmanagement schnell und unkompliziert Auskunft, ob Ihre Idee ein mögliches LEADER-Projekt ist.
LEADER-Projekte werden mit 65% der (zuwendungsfähigen) Kosten und max. 250.000 Euro bezuschusst. Aber auch kleine Maßnahmen sind möglich. Die Bagatellgrenze der Förderung liegt bei 2.000 Euro. Der Eigenanteil i.H.v. 35% muss durch Eigenmittel (mind. 10%), zweckgebundene Spenden und andere Förderungen finanziert werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle bisher von der LAG beschlossenen LEADER-Projekte.
Informationen zur Kleinprojekteförderung

Darüber hinaus konnte die LAG erstmals in 2020 zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 200.000 € für die Region beantragen. Aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW stammt die Förderung der sogenannten Kleinprojekte (GAK-Förderung). Auch im Jahr 2021 wurden aus diesem Fördertopf 17 Projekte im BiggeLand mit insgesamt fast 200.000 € unterstützt. 2022 wird voraussichtlich wieder diese Summe zur Verfügung stehen.
Die Förderung zielt vor allem auf kleinere Sanierungs-, Renovierungs oder Umbauarbeiten in Freizeit- und Dorfgemeinschaftseinrichtungen ab. In der Regel sind Kleinprojekte Bauvorhaben. Aber auch hier gibt es Ausnahmen (z.B. Ausstattung mit Mobiliar oder Geräten oder Maßnahmen der Dorfmoderation). Es lohnt also auch hier ein kurzer Draht zum Regionalmanagement und die Klärung, ob Ihre Idee für ein mögliches Kleinprojekt infrage kommt.
Als grundsätzliche Rahmenbedingungen gelten: Die Gesamtprojektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten, um als Kleinprojekt anerkannt werden zu können. Die Förderquote beträgt hierbei 80%. Die übrigen Mittel müssen durch Eigenmittel des Projektträgers aufgebracht werden.
HIER gelangen Sie zum Förderaufruf für die Kleinprojekte 2022!