Alles rund um’s liebe Geld. Im Folgenden sind häufige Fragen zur LEADER-Förderung im Zeitraum 2023-2029 zusammengetragen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Jeder, der in der Region „BiggeLand“ eine gute Idee hat. Alle natürlichen Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Fördermittel beantragen – also Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Unternehmen, Kirchengemeinden etc. Wie das Verfahren zur Antragsstellung funktioniert, erfahren Sie hier.
Wo darf das Projekt stattfinden?
Das Projekt muss innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region BiggeLand angesiedelt sein, d.h. in Attendorn, Drolhshagen, Olpe und Wenden und natürlich den dazugehörigen Ortschaften und Dörfern.
Wie hoch sind die Fördermittel?
Bewilligte Projekte werden mit einem Fördersatz von 70 % unterstützt, d.h. 70 % der förderfähigen Kosten werden von LEADER übernommen. Insgesamt können pro Maßnahme maximal 250.000 € Fördermittel beantragt werden.
Gibt es eine Mindestfördersumme?
Die Bagatellgrenze – also die Mindesthöhe für die LEADER-Mittel – beträgt 1.000 Euro für private und 12.500 Euro für öffentliche Antragsteller.
Woher kommt das restliche Geld?
30 % der Projektkosten müssen also anderweitig gedeckt werden. Um diese „Restkosten“ muss sich der Projektträger selbst kümmern. Wer also Fördermittel für sein Projekt beantragen möchte, muss darstellen, wie die Finanzierung der 30 % gesichert wird. Es gibt viele Möglichkeiten, die übrigen Gelder zusammenzutragen: zweckungebundene Spenden (Unternehmen, Banken, Kommunen etc.), Crowd-Funding, Sponsoring, unbare Eigenleistung, Stiftungen…
Was sind unbare Eigenleistungen?
Ehrenamtliches Engagement kann in Form von unbaren Eigenleistungen in das Projekt einfließen. Dabei werden freiwillig unentgeltlich geleistete Arbeiten mit einem Stundensatz von 15 € angerechnet.
Die Anrechnung kann grundsätzlich nicht mehr betragen als 60 % des Nettobetrags, der sich bei einer Vergabe der Leistung an ein Unternehmen ergäbe. Das heißt, zur Anrechnung unbarer Eigenleistung werden Unternehmerangebote mit klar ausgewiesenen Lohnkosten benötigt.
Ist die Umsatzsteuer förderfähig?
Ja, soweit der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Gibt es Dinge, die nicht förderfähig sind?
Nicht jede Projektidee wird den Ansprüchen des Förderprogramms LEADER genügen. Um unnötigen Arbeitsaufwand zu verhindern, hilft das Regionalmanagement mit einer unverbindlichen Vorprüfung. Auch einzelne Maßnahmen innerhalb eines Vorhabens können als nicht förderfähig eingestuft werden.
Grundsätzlich nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen außerhalb des BiggeLands
- Bereits begonnene Maßnahmen
- Umsatzsteuer, wenn vorsteuerabzugsberechtigt
Informationen rund um das Förderprogramm LEADER sowie die Förderrichtlinie finden Sie auch hier.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an!