Alles rund um’s liebe Geld. Im Folgenden sind häufige Fragen zur LEADER-Förderung im Zeitraum 2014-2020 zusammengetragen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Jeder, der in der Region „BiggeLand“ eine gute Idee hat. Alle natürlichen Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Fördermittel beantragen – also Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Unternehmen, Kirchengemeinden etc. Wie das Verfahren zur Antragsstellung funktioniert, erfahren Sie hier.
Wie hoch sind die Fördermittel?
Bewilligte Projekte werden mit einem Fördersatz von 65 % unterstützt, d.h. 65 % der förderfähigen Kosten werden von LEADER übernommen. Insgesamt können pro Maßnahme maximal 250.000 € beantragt werden.
Gibt es eine Mindestfördersumme?
Die Bagatellgrenze – also die Mindesthöhe für die LEADER-Mittel – beträgt 2.000 Euro für private und 12.500 Euro für öffentliche Antragsteller.
Woher kommt das restliche Geld?
35 % der Projektkosten müssen also anderweitig gedeckt werden. Um diese „Restkosten“ muss sich der Projektträger selbst kümmern. Wer also Fördermittel für sein Projekt beantragen möchte, muss darstellen, wie die Finanzierung der 35 % gesichert wird. In jedem Fall muss der Projektträger einen monetären Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten aufbringen. Für die übrigen Kosten können Ko- Finanzierer gewonnen werden. Es gibt viele Möglichkeiten, die übrigen Gelder zusammenzutragen: Spenden (Unternehmen, Banken, Kommunen etc.), Crowd-Funding, Sponsoring, unbare Eigenleistung, Stiftungen…
Was sind unbare Eigenleistungen?
Ehrenamtliches Engagement kann in Form von unbaren Eigenleistungen in das Projekt einfließen. Dabei werden freiwillig unentgeltlich geleistete Arbeiten mit einem Stundensatz von 15 € angerechnet.
Ist die Umsatzsteuer förderfähig?
Ja, soweit der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Gibt es Dinge die nicht förderfähig sind?
Nicht jede Projektidee wird den Ansprüchen des Förderprogramms LEADER genügen. Um unnötigen Arbeitsaufwand zu verhindern, führen das Regionalmanagement und die zuständige Bezirksregierung Arnsberg eine unverbindliche Vorprüfung des Projekts durch. Auch einzelne Maßnahmen innerhalb eines Vorhabens können als nicht förderfähig eingestuft werden. Dies ist bei Doppelförderung möglich (die Maßnahme wird aus anderen EU-/Bundes-/Landesförderprogrammen unterstützt), oder wenn die Maßnahme unter Pflichtaufgaben (z.B. von Kommunen) fällt. Außerdem werden gebrauchte Gegenstände und Wegebaumaßnahmen nicht gefördert.