Kleinprojekte 2025 - es geht wieder los!
Endlich haben wir das “Go” für die Förderung der Kleinprojekte 2025! Es stehen erneut 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Ab sofort (09. Mai 2025) können bis spätestens 08. Juni 2025 Projektanträge gestellt werden. Alle detaillierten Informationen zum Procedere finden Sie in der Checkliste im Downloadbereich für Kleinprojekte! Für allgemeine Informationen scrollen Sie einfach auf dieser Seite weiter nach unten.
Vor der Bewilligung:
Wer kann Fördermittel beantragen?
So gut wie jeder kann Projektträger werden: Privatpersonen, Vereine, Institutionen sowie gemeinnützige Unternehmen und Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung der Region beitragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsunternehmen sowie Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden in sich geschlossene Kleinprojekte, die der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region entsprechen. Investive Maßnahmen (Anschaffungen) werden bevorzugt. Nähere Informationen finden Sie in der Chekliste im Downloadbereich.
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde! Ebenso muss das Projekt bis November des selben Jahres umgesetzt sein!Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben und unsicher sind, ob sie förderfähig ist, wenden Sie sich zunächst an das Regionalmanagement.
Wie verläuft die Projektauswahl?
Alle rechtzeitig und vollständig eingegangenen Projekte werden berücksichtigt. Die LAG (Entscheidungsgremium) bewertet diese Projekte anhand der Projektbewertungsmatrix, in der bis zu 25 Punkte vergeben werden können.
Alle Projekte, die mindestens 8 Punkte erreichen, werden in ein Ranking aufgenommen, das die Projekte nach ihrer erreichten Punktzahl auflistet. Das bestbewertete Projekt steht somit auf Platz 1 des Rankings. Entlang des Rankings werden dann die Fördermittel von Platz 1 an nach der Reihe vergeben bis die Mittel aufgebraucht sind.
Falls mehrere Projekte dieselbe Punktzahl erreicht haben, entscheidet das Los über die Reihenfolge im Ranking. Falls ein Projektträger, der die Förderung erhalten würde, abspringen sollte, rücken die entsprechend nachfolgenden Projekte in der Rangliste nach.
Nach dem LAG-Beschluss müssen die ausgewählten Projekte anschließend noch von der Bezirksregierung bewilligt werden.
Wann kann ein Kleinprojektantrag gestellt werden?
Jedes Jahr im Frühjahr wird für die Antragstellung aufgerufen. In dem dort angegebenen Zeitraum müssen Sie einen vollständigen Antrag digital beim Regionalmanagement einreichen. Anträge, die nach der Frist ankommen oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Was sieht ein vollständiger Antrag aus?
Zu einem vollständigen digitalen Antrag gehören…
- ein Projektantrag und -beschreibung,
- die Kostenaufstellung,
- Angebote zur Kostenplausibilisierung,
- der Vertretungsnachweis des Antragstellers (Satzung und Vereinsregistersauszug – abzurufen unter: www.handelsregister.de),
- ggf. Fotos, Lagepläne, Nutzungsvereinbarungen (falls eine Räumlichkeit verwendet wird, die nicht Ihr Eigentum ist), Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung (falls vorhanden), bauliche Genehmigungen (bei Bauprojekten)
Alle Unterlagen sowie eine Checkliste sind im Download-Bereich zu finden!
Tipps zum Projektantrag:
- Vollständige Kontaktdaten
- Unterschriften aller vertretungsberechtigten Personen
- Aussagekräftige und kompakte Beschreibung der Projektidee und deren Wirkung
Hinweise zur Kostenaufstellung und -Plausibiliserung
Angebote zur Kostenplausibilisierung:
- Bei Kostenpositionen…
- bis 10.000 € benötigen Sie 2 Angebote,
- ab 10.000 € benötigen Sie 3 Angebote.
- Angebote sollten aktuell sein.
- Alle Angebote müssen an den Projektträger adressiert sein.
- Vergleichsangebote für eine Kostenposition müssen gleiche bzw. ähnliche Leistungen, Qualitäten und Mengen aufweisen.
Kostenaufstellung:
- Gesamtvolumen darf 20.000 € nicht übersteigen.
- Alle Gegenstände der geplanten Förderung müssen aufgelistet werden (zusammengehörige Gegenstände zu einer Kostenposition zusammenfassen, z.B. Tablet und dazugehöriges Ladekabel).
- Nur die günstigsten Angebote werden gefördert und sind in der Kostenaufstellung aufzuführen.
- Nicht förderfähig: Skonto, Pauschalen, Rabatte, zwechgebundene Spenden (zweckUNgebundene Spenden sind förderfähig).
- Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig.
- Bei Kostenpositionen…
Nach der Bewilligung:
Hinweise zum Weiterleitungsvertrag
- Wenn Ihr Kleinprojekt von der LAG beschlossen wurde, bekommen Sie vom Regionalmanagement die Weiterleitungsverträge per Post zugesandt.
- Lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch! Bei Rückfragen und/oder Unterstützungsbedarf fragen Sie gerne das Regionalmanagement!
- Den Weiterleitungsvertrag erhalten Sie in doppelter Ausführung, die beide von Ihnen und allen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden müssen.
- Im Anschluss schicken Sie eine Ausführung des Vertrages per Post an das Regionalmanagement zurück.
- Erst nachdem wir die Richtigkeit überprüft haben und Ihnen das GO geben haben, dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn könnte förderschädlich sein!
- Falls sich der Projektinhalt (z.B. Änderung der Stückzahl), die Kosten, Einnahmen oder zweckgebundene Spenden ändern, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
Hinweise zum Auszahlungsantrag
- Für die Abrechnung Ihrer Projektkosten gibt es drei Stichtage im Laufe des Jahres, an denen das Regionalmanagement die eingegangenen Auszahlungsanträge gesammelt an die Bezirksregierung weiterleitet. Die Auszahlung der Mittel erfolgt dann i.d.R. wenige Wochen nach dem jeweiligen Stichtag.
- Sie können Ihre Rechnungen alle gesammelt nach Fertigstellung Ihres Projektes oder auch in maximal drei Teilauszahlungen einreichen.
- Spätestens Ende November muss alles abgerechnet sein, da der Anspruch auf die Fördermittel ansonsten verfällt.
- Für die (Teil-)Auszahlungsanträge nutzen Sie das Formular im Downloadbereich. Dieses reichen Sie ausgefüllt digital beim Regionalmanagement ein.
- Zusätzlich sind alle Rechnungen und Zahlungsbelege zu allen beschafften Gegenständen/Leistungen einzureichen. Diese sind nach den Kostenpositionen in der Belegliste (siehe Auszahlungsantrag) zu nummerieren.
- Die originalen Rechnungen und Zahlungsbelege sollten mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Alle Rechnungen müssen an den Projektträger adressiert sein und sollten möglichst den Projekttitel als Verwendungszweck enthalten.
- Kaufen Sie nur die Dinge, die sie auch beantragt haben, denn nur dafür ist Ihnen die Förderung sicher! Falls Änderungen auftauchen sollten, sprechen Sie diese immer vorab mit dem Regionalmanagement ab.
- Bevor wir die Restsumme oder die Gesamtsumme der Förderung überweisen, müssen Sie uns zwingend ein Foto zum Projekt zukommen lassen, das wir für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen können!
- Alle Projektbausteine müssen zum Zeitpunkt der letzten Auszahlung nachweisbar umgesetzt sein!
Wenn Sie fertig sind ...
- Nachdem Sie die gesamte Fördersumme erhalten haben, bildet der ebenfalls digital einzureichende Verwendungsnachweis den Abschluss Ihres Projekts. Falls es in Ihrem Projekt Anschaffungen gibt, sind diese ab einem Wert von 800 € netto zu inventarisieren (siehe Inventarliste).
- Wenn Sie Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt betreiben, denken Sie daran, die Publizitätshinweise zu berücksichtigen und den Förderhinweis zu platzieren. Ein Beispiel für den Förderhinweis finden Sie im Downloadbereich.
