Zum Förderaufruf für Kleinprojekte 2022 bitte runterscrollen!
Bereits seit 2020 kann die LEADER-Region BiggeLand neben der LEADER-Förderung auf ein weiteres Förderinstrument zugreifen, das ebenfalls durch die LAG (Lokale Aktionsgruppe = Vereinsvorstand = Entscheidungsträger) und das Regionalmanagement (Beratung von Projektträgern) abgewickelt wird: Die sog. Kleinprojekte-Förderung, die aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird (GAK-Förderung). Dieses auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Bisher bedeutet es zusätzliche Fördermittel von insgesamt rund 200.000 € pro Jahr für das BiggeLand!
So konnten wir 2020 16 Projekte und 2021 17 Projekte mit einer jeweiligen Gesamtsumme von bis zu maximal 20.000 € mit einer Förderquote von 80 % unterstützen. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Vereine, die kleinere investive Maßnahmen, wie Anschaffungen, Renovierungen oder bauliche Veränderungen planen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Kleinprojekten 2020 und 2021!
Wir freuen uns, dass wir auch 2022 erneut Kleinprojekte fördern können – voraussichtlich werden wieder 200.000 € zur Verfügung stehen. Im Folgenden finden Sie alle Infos zum aktuellen Förderaufruf 2022!
Förderaufruf Kleinprojekte 2022

Projektanträge können ab dem 01. Februar bis zum 01. März 2022 schriftlich eingereicht werden!
Für Projektträger bietet die Kleinprojekte-Förderung eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die Spielregeln zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.
Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
- Anträge für den Aufruf „Kleinprojekte 2022“ können ab dem 01. Februar bis zum 01. März 2022 eingereicht werden – benutzen Sie dazu bitte die offizielle Projektskizze in unserem Downloadbereich; später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!
- Die Fördermittel können von natürlichen Personen (z.B. Vereinen, Privatpersonen) und juristischen Personen (z.B. Kommunen, Kirchen) beantragt werden
- Kleinprojekte im Aufruf dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € (netto, falls der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist – brutto, falls er es nicht ist) nicht überschreiten
- der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € pro Maßnahme) – die restlichen mindestens 20 % muss der Antragsteller als echte Eigenmittel (keine zweckgebundenen Spenden) aufbringen; ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden
- gefördert werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Maßnahmen – in 2022 beträgt die Umsetzungszeit rd. 7 Monate, von ca. Mitte April bis spätestens 01. Dezember; bis dahin muss jedes geförderte Projekt vollständig umgesetzt und abgerechnet sein
- mit der Projektskizze sind als verbindliche Anhänge wenigstens erste Angebote für die beantragten Leistungsbausteine einzureichen; weitere erforderliche Unterlagen können, müssen aber zunächst nicht eingereicht werden. Im Falle einer Förderzusage müssten diese erforderlichen Unterlagen dann jedoch kurzfristig bis zum 08. April nachgereicht werden (Vergleichsangebote, Kostenplan, Vertretungsberechtigungsnachweis, ggf. Nutzungs- und Gestattungsvereinbarung)
- für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Bindungsfrist)
- die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausbezahlt – Projektträger müssen also zunächst in Vorleistung gehen; es sind bis zu drei Teilauszahlungen zu festgelegten Stichtagen möglich
Ausführliche und ergänzende Hinweise zur Kleinprojekte-Förderung 2022 finden Sie in unserer Checkliste unter Downloads. Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbung alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, aufmerksam durch, denn nur vollständige Projektanträge inkl. aller benötigten Anhänge können in der Auswahl berücksichtigt werden!
ACHTUNG: Die Dokumente der vorangegangenen Aufrufe sind nicht mehr gültig – bitte nutzen Sie unbedingt die Formulare, die nachfolgend verlinkt sind!
Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region BiggeLand am 24. März im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets und aufgrund transparenter, diskriminierungsfreier Bewertungskriterien (s. Downloads). Anschließend muss die Bezirksregierung dieser Auswahl noch zustimmen. Erst danach (voraussichtlich Mitte April) kann die Projektumsetzung beginnen. Eine Abstimmung mit dem LEADER-Regionalmanagement in Form eines Beratungsgesprächs sowie der gemeinsamen Unterzeichnung eines sog. Fördermittel-Weiterleitungsvertrages ist verpflichtend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Bewerbung 2022 hat keinen Einfluss auf das eventuell angebotene Bewerbungsverfahren für das Budget im Jahr 2023. Projekte, die im Jahr 2022 keinen Zuschlag erhalten, können sich aber im Folgejahr, sofern die Kleinprojekte-Förderung dann wieder angeboten wird, erneut bewerben.
Die Abwicklung der Kleinprojekte-Förderung erfolgt über die LAG BiggeLand, bzw. den von der Region eingesetzten externen Regionalmanagement-Partner planinvent. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Downloadbereich oder im persönlichen Kontakt mit Dominik Olbrich von planinvent, Telefon 0251 – 48 400 19 oder E-Mail biggeland@planinvent.de.