Kleinprojekte 2024 - Jetzt geht es an die Auszahlung!
Die Kleinprojekte für das Jahr 2024 wurden von der Bezirksregierung bewilligt und befinden sich mittlerweile in der Umsetzung!
Das bedeutet für die Projektträger: Als nächstes folgt die Auszahlung (siehe unten: Hinweise zum Auszahlungsantrag).
Im Anschluss an die Gesamtauszahlungen müssen die Projektträger noch den Verwendungsnachweis ausfüllen, unterzeichnen und absenden, um ihr Projekt endgültig abzuschließen.
Die benötigten Formulare finden Sie im Download-Bereich.
Genauere Infos sehen Sie weiter unten auf dieser Seite ↓
Vor der Bewilligung:
Wer kann Fördermittel beantragen?
So gut wie jede/r kann ProjektträgerIn werden: Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen.
Welche Projekte werden gefördert?
Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben, wenden Sie sich zunächst an das Regionalmanagement, um zu erfahren, ob das Projekt förderfähig ist.
Gefördert werden in sich geschlossene Kleinprojekte, die der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region entsprechen. Investive Maßnahmen (Anschaffungen) werden bevorzugt.
Es können nur noch nicht begonnene Maßnahmen gefördert werden! Ebenso muss das Projekt bis November des selben Jahres umgesetzt sein!
Wie verläuft die Projektauswahl?
Alle rechtzeitig und vollständig eingegangenen Projekte werden berücksichtigt. Die LAG (Entscheidungsgremium) bewertet diese Projekte anhand der Projektbewertungsmatrix, in der bis zu 27 Punkte vergeben werden können.
Alle Projekte, die mindestens 10 Punkte erreichen, werden in ein Ranking aufgenommen, das die Projekte nach ihrer erreichten Punktzahl auflistet. Das bestbewertete Projekt steht somit auf Platz 1 des Rankings. Entlang des Rankings werden dann die Fördermittel von Platz 1 an nach der Reihe vergeben, so lange bis die Mittel aufgebraucht sind.
Falls mehrere Projekte dieselbe Punktzahl erreicht haben, entscheidet das Los über die Reihenfolge im Ranking. Falls ein Projektträger, der die Förderung erhalten würde, abspringen sollte, rücken die entsprechend nachfolgenden Projekte in der Rangliste nach.
Nach dem LAG-Beschluss müssen die ausgewählten Projekte anschließend noch von der Bezirksregierung bewilligt werden.
Wann kann ein Kleinprojektantrag gestellt werden?
Jedes Jahr im Frühjahr wird für die Antragstellung aufgerufen. In dem dort angegebenen Zeitraum müssen Sie einen vollständigen Antrag digital beim Regionalmanagement einreichen. Anträge, die nach der Frist ankommen oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Was sieht ein vollständiger Antrag aus?
Zu einem vollständigen digitalen Antrag gehören…
- ein Projekantrag mit Projektbeschreibung,
- die Kostenaufstellung,
- Angebote zur Kostenplausibilisierung,
- der Vertretungsnachweis des Antragstellers (Satzung und Vereinsregistersauszug – abzurufen unter: www.handelsregister.de),
- ggf. Fotos, Lagepläne, Nutzungsvereinbarungen (falls eine Räumlichkeit verwendet wird, die nicht Ihr Eigentum ist), Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung (falls vorhanden), bauliche Genehmigungen (bei Bauprojekten)
Alle Unterlagen sowie eine Checkliste sind im Download-Bereich zu finden!
Tipps zum Projektantrag:
- Vollständige Kontaktdaten
- Unterschriften aller vertretungsberechtigten Personen
- Aussagekräftige und kompakte Beschreibung der Projektidee und deren Wirkung
Hinweise zur Kostenaufstellung und -Plausibiliserung
Angebote zur Kostenplausibilisierung:
- Bei Kostenpositionen…
- bis 1.000 € reicht 1 Angebot,
- ab 1.000 € bis 10.000 € benötigen Sie 2 Angebote,
- ab 10.000 € benötigen Sie 3 Angebote.
- Angebote sollten aktuell sein.
- Alle Angebote müssen an den Projektträger adressiert sein.
- Vergleichsangebote für eine Kostenposition müssen gleiche bzw. ähnliche Leistungen, Qualitäten und Mengen aufweisen.
Kostenaufstellung:
- Gesamtvolumen darf 20.000 € nicht übersteigen.
- Alle Gegenstände der geplanten Förderung müssen aufgelistet werden (zusammengehörige Gegenstände zu einer Kostenposition zusammenfassen, z.B. Tablet und dazugehöriges Ladekabel).
- Nur die günstigsten Angebote werden gefördert und sind in der Kostenaufstellung aufzuführen.
- Nicht förderfähig: Skonto, Pauschalen, Rabatte sind nicht förderfähig, zwechgebundene Spenden (zweckungebundene Spenden sind förderfähig).
- Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig.
- Bei Kostenpositionen…
Nach der Bewilligung:
Hinweise zum Weiterleitungsvertrag
- Wenn Ihr Kleinprojekt von der LAG beschlossen wurde, bekommen Sie vom Regionalmanagement die Weiterleitungsverträge per Post zugesandt.
- Lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch! Bei Rückfragen und/oder Unterstützungsbedarf, fragen Sie gerne das Regionalmanagement!
- Den Weiterleitungsvertrag erhalten Sie in doppelter Ausführung, die beide von Ihnen und allen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden müssen.
- Im Anschluss schicken Sie eine Ausführung des Vertrages per Post an das Regionalmanagement zurück.
- Erst nachdem wir die Richtigkeit überprüft haben und Ihnen das GO geben haben, dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn könnte förderschädlich sein!
- Falls sich der Projektinhalt (z.B. Änderung der Stückzahl), die Kosten, Einnahmen oder zweckgebundene Spenden ändern, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
Hinweise zum Auszahlungsantrag
- Für die Abrechnung Ihrer Projektkosten gibt es mehrere Stichtage im Laufe des Jahres, an denen das Regionalmanagement die eingegangenen Auszahlungsanträge gesammelt an die Bezirksregierung weiterleitet. Die Auszahlung der Mittel erfolgt dann i.d.R. wenige Wochen nach dem jeweiligen Stichtag.
- Sie können Ihre Rechnungen alle gesammelt nach Fertigstellung Ihres Projektes oder auch in mehreren Teilauszahlungen Spätestens Ende November sollte alles abgerechnet werden, da der Anspruch auf die Fördermittel sonst verfällt.
- Für die (Teil-)Auszahlungsanträge nutzen Sie das Formular im Downloadbereich. Dieses reichen Sie ausgefüllt digital beim Regionalmanagement ein.
- Zusätzlich sind alle Rechnungen und Zahlungsbelege zu allen beschafften Gegenständen/Leistungen Diese sind nach den Kostenpositionen in der Belegliste (siehe Auszahlungsantrag) zu nummerieren.
- Die originalen Rechnungen und Zahlungsbelege sollten mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Alle Rechnungen müssen an den Projektträger adressiert sein und den Projekttitel als Verwendungszweck angegeben haben.
- Kaufen Sie nur die Dinge, die sie auch beantragt haben, denn nur dafür ist Ihnen die Förderung sicher! Falls Änderungen auftauchen sollten, sprechen Sie diese immer vorab mit dem Regionalmanagement ab.
Wenn Sie fertig sind ...
- Nachdem Sie die gesamte Fördersumme erhalten haben, bildet der ebenfalls digital einzureichende Verwendungsnachweis den Abschluss Ihres Projekts. Falls es in Ihrem Projekt Anschaffungen gibt, sind diese ab einen Wert von 800 € netto zu inventarisieren (siehe Inventarliste).
- Wenn Sie Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt betreiben, denken Sie daran, die Publizitätshinweise zu berücksichtigen und den Förderhinweis zu platzieren. Ein Beispiel für den Förderhinweis finden Sie im Downloadbereich.
- Über Zusendung von Fotos Ihres Projekts für die Öffentlichkeitsarbeit der LEADER-Region würden wir uns freuen!
