Dieses Jahr mussten die Kleinprojektträger lange auf Ihre Rückmeldung warten. Aber jetzt ist der Zuwendungsbescheid endlich angekommen und die Weiterleitungsverträge direkt per Post auf den Weg gebracht worden. Wenn die Weiterleitungsvertäge abgeschlossen sind, können die von der LAG (Entscheidungsgremium) beschlossenen Projektideen bis Ende November umgesetzt werden.
Was auf die ausgewählten Projektträger jetzt zukommt:
- den Ihnen zugekommenen Weiterleitungsvertrag und den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung sorgfältig lesen, alle Angaben zu Ihrem Projekt kontrollieren und fehlende Angaben ergänzen (ggf. Rückfragen an uns stellen). Auch die Nebenbestimmungen (ANBest-P) aufmerksam durchlesen.
- Den Weiterleitungsvertrag von den Vertretungsberechtigten (2x) unterschreiben lassen und ein Exemplar an uns zurücksenden – den Rücksende-Umschlag legen wir bei.
Erst nachdem wir die Richtigkeit überprüft haben und den Projektträgern das GO geben haben, dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn könnte förderschädlich sein!
Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen und viel Erfolg bei der Umsetzung!